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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Kandi´s Abenteuertouren Inh.: Jürgen Kandeler, Genschmarer Chaussee 25, 15328 Küstriner Vorland OT Gorgast Kandi´s Abenteuertouren ist Haftpflichtversichert bei: Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG Vers. Nr. 2222-018.458.010 I. Buchung der Reise
2.Ändernde oder ergänzende Abreden zu den in der Reisebeschreibung beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit Kandi´s Abenteuertouren. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. 3. Die Herstellung der Reisebeschreibungen und Internetseiten liegt in der Vergangenheit. Daher können die Reisebeschreibung und die Internetseite nur die zu diesem Zeitpunkt geplanten Einzelheiten der Reiseabwicklung wie z.B. Termine und Abflugzeiten anführen. Änderungen insoweit sind daher jederzeit möglich und bleiben vorbehalten. Maßgebend hinsichtlich der Termine, Reisezeiten etc. ist daher allein der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstigen, rechtswirksam (schriftlich) getroffenen Abreden. |
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II. Vermittlung von fremden Leistungen
2. Während der Reise können zusätzliche Aktivitäten durchgeführt werden, die nicht im Leistungspaket enthalten sind. Soweit die Reiseleitung hierfür Empfehlungen ausspricht und den Kontakt herstellt, ist Kandi´s Abenteuertouren lediglich als Vermittler tätig. 3. Vermittelt Kandi´s Abenteuertouren lediglich einzelne fremde Leistungen so haftet Kandi´s Abenteuertouren nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger in der Reisebeschreibung beruhen ausschließlich auf deren Angaben und stellen keine eigene Zusicherung gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. III. Zahlung des Reisepreises/Anzahlung
2. Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, sowie bei Ein- und Zweitagesveranstaltungen, ist der Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines bzw. der Buchungsbestätigung sofort fällig. 3. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des gesamten Reisepreises erfüllt, so besteht für den Reiseteilnehmer ohne Zahlung des gesamten Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Kandis Abenteuertouren. IV. Preisänderungen
2. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5% (Fünf Prozent), so ist der Reiseteilnehmer berechtigt ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann der Reiseteilnehmer die Teilnahme einer gleichwertigen Ersatzreise verlangen, sofern Kandi´s Abenteuertouren diese ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise muss unverzüglich gegenüber Kandi´s Abenteuertouren oder dem buchenden Reisebüro erklärt werden. V. Rücktritt durch den Kunden
Bis zum 43. Tag vor Reiseantritt 10% Vom 42. bis 31. Tag vor Reiseantritt 30% Vom 30. bis 21. Tag vor Reiseantritt 40% Vom 20. bis 16. Tag vor Reiseantritt 60% Ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 80% (ab 6.Tag 90%) Nichtantritt der Reise 100% Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen. Nimmt eine Ersatzperson an der Reise teil, so haftet auch der abgemeldete Reiseteilnehmer gemeinsam für den Reisepreis sowie für Mehrkosten aus der Umbuchung. VI. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
2. Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Kandi´s Abenteuertouren nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere,wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf etc.), die verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Kündigt Kandi´s Abenteuertouren aus diesem Grund, bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen, Kandi´s Abenteuertouren muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der Beträge, die von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden. VII. Kündigung bei höherer Gewalt
VIII. Pflichten des Reiseveranstalters
IX. Änderung des vorgesehenen Ablaufs der Reise
X. Pflichten des Reisenden
XI. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Kandi´s Abenteuertouren wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Reiseteilnehmer von etwaigen Änderungen über das buchende Reisebüro so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Reiseteilnehmer wird jedoch nahe gelegt, selbst die Nachrichtenmedien wegen Änderungen der Bestimmungen in seinem Reiselande zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. 3. Ergeben sich für den Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die eine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass Kandi´s Abenteuertouren seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von Kandi´s Abenteuertouren nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen. 4. Grundsätzlich muss jeder/e Reiseteilnehmer/in einen gültigen Reisepass mit sich führen. Der Reisepass muss mindestens noch ein halbes Jahr gültig sein. XII. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise:
2. Leistet Kandi´s Abenteuertouren nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn Kandi´s Abenteuertouren die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes, besonderes Interesse geboten ist. 3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleitung kann der Reiseteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. 4.Wird die Reise infolge einen Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist infolge eines Mangels dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Der Bestimmung einer solchen Frist bedarf es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Kandi´s Abenteuertouren verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. 5. Abenteuer- und Erlebnisreisen sind keine Erholungsreisen. Mängel, Gefahren, Komfortverzicht und Nachteile sind bei einer Abenteuer- und Erlebnisreise ständig und vermehrt zu erwarten. Die Nachteile, Komfortverzichte und Mängel während der Reisen werden erheblich größer sein als der Reiseteilnehmer in seinem eigenen Berufs-, oder Privatleben kennt. Eine Abenteuer- und Erlebnisreise bereitet einer Vielzahl von Reiseteilnehmern Stress und teilweise höhere körperliche Anforderungen als der Reiseteilnehmer gewöhnt ist. Als Erholungsreise kann daher eine Abenteuer- und Erlebnisreise nicht immer angesehen werden und sollte nicht mit einer vergleichbaren Motivation gebucht werden. Sofern der Reiseteilnehmer kein aktiver Sportler ist wird diese Reise dem Reiseteilnehmer mehr körperliche Aktivität abverlangen als der Reiseteilnehmer es erwartet oder aus seinem Berufsleben und Privatleben kennt. Als Ergebnis, Ziel und Erfolg einer Abenteuer- und Erlebnisreise kann die erfolgreiche Bewältigung, alleine oder in der Reisegruppe, von anstrengenden Aktivitäten, plötzlichen und unvorhergesehnen Ereignissen und Umwelteinflüssen angesehen werden. XIII. Haftungsbeschränkungen für Kandi´s Abenteuertouren als Reiseveranstalter
2. Die Haftung von Kandi´s Abenteuertouren gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Personenschäden auf € 78.000,- je Reiseteilnehmer und Reise beschränkt. Die Haftung für Sachschäden je Reiseteilnehmer und Reise wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt; die Haftungssumme beträgt jedoch mindestens € 5.000,-. 3. Sofern während des Reise-, Sport-, oder Aktivprogramms Drogen oder Alkohol seitens des Reiseteilnehmers konsumiert werden, übernimmt Kandi´s Abenteuertouren keine Haftung für Schäden die dem Reiseteilnehmer entstehen. Mit der Einnahme von Alkohol und Drogen setzt der Reisteilnehmer sich einem Risiko aus, daher muss während und vor Sportaktivitäten, Erledigungen, Arbeiten, Wanderungen, Kursen, Einweisungen unbedingt auf die Einnahme von Alkohol und sonstigen Drogen verzichtet werden. XIV. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung
XV. Abtretungsverbot
XVI. Gerichtsstand
XVII. Sonstiges
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